Ein Staat muss, soviel ist klar, Steuern erheben um die Staatskassen zu füllen. Mit diesen Einnahmen wird in der Regel das Leben seiner Bürger auf möglichst angenehme Weise gestaltet.
Das wir Deutschen gut darin sind Steuern aufzuerlegen, dass hat sich schon bis in die entlegensten Teile des Planeten herumgespochen, für manche Unverfrohrenheit sind wir gar berühmt. Gern werden hierzulande Verbrauchssteuern erhoben um dem Bürger möglichst alltäglich bei seinem "Dolce Vita" in die Taschen zu langen
Die erste sogenannte Verbrauchsteuer war die Salzsteuer im Fränkischen Reich. Diese sollte allerdings nicht die einzige bleiben, sondern es folgten viele weitere wie z.b. Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Zuckersteuer(1992 abgeschafft), Teesteuer (1993 abgeschafft) und natürlich die Sekt bzw. Schaumweinsteuer.
Sie gilt als Inbegriff für Steuern, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden.
Kaiser Wilhelm der II. führte diese 1902 zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte ein. Als es 1933 zur Wirtschaftskrise kam wurde sie für einen kurzen Zeitraum abgeschafft um sie dann 1939 wieder einzuführen, da man es sich in den Kopf gesetzt hatte sich eine U-Boot-Flotte zuzulegen.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges übernahm der Bund die Schaumweinsteuer! Man könnte hier Traditionspflege vermuten, aber vielmehr sah man wohl in ihr eine etablierte Form der Zusatzeinahmen, die es zu wahren hieß.
Bis zum heutigen Tage fließen von jeder 0,75 Flasche Schaumwein 1,02 Euro in den Staatssäckel.
Dies wirft wiederum die Frage nach der Qualität der Schaumweine auf. Kosten doch manche Schaumweine im Einzelhandel deutlich unter 4 Euro, so sind zum einen der Abschlag im Einkauf für den Grosshandel abzuziehen, Flasche, Verpackung bzw. Etikettierung, natürlich der Weinhaltige Inhalt, die Herstellungs- und Transportkosten und natürlich die Steuer. Was am Schluss bleibt sind Centbeträge als Reingewinn. Ob dieser Schaumwein allerdings immer noch als Ausdruck von Lebensfreude und Kultiviertheit taugt, bleibt stark anzuzweifeln.
Was die Schaumweinsteuer und die U-Bootflotte betrifft, ist eines klar:
Die Steuer bleibt und die U-Bootflotte modert weiter auf dem Meeresgrund vor sich hin!
Im übrigen gibt es auch eine Weinsteuer, diese ist allerdings auf null gesetzt und kann jederzeit ohne grosse Mühen animiert werden.
Man bedenke nur die brachliegenden Mehreinnahmen für den Bund!?!
Das wir Deutschen gut darin sind Steuern aufzuerlegen, dass hat sich schon bis in die entlegensten Teile des Planeten herumgespochen, für manche Unverfrohrenheit sind wir gar berühmt. Gern werden hierzulande Verbrauchssteuern erhoben um dem Bürger möglichst alltäglich bei seinem "Dolce Vita" in die Taschen zu langen
Die erste sogenannte Verbrauchsteuer war die Salzsteuer im Fränkischen Reich. Diese sollte allerdings nicht die einzige bleiben, sondern es folgten viele weitere wie z.b. Branntweinsteuer, Kaffeesteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Zuckersteuer(1992 abgeschafft), Teesteuer (1993 abgeschafft) und natürlich die Sekt bzw. Schaumweinsteuer.
Sie gilt als Inbegriff für Steuern, die zu einem bestimmten Zweck eingeführt, aber nie wieder abgeschafft wurden.
Kaiser Wilhelm der II. führte diese 1902 zur Finanzierung des Kaiser-Wilhelm-Kanals und der kaiserlichen Kriegsflotte ein. Als es 1933 zur Wirtschaftskrise kam wurde sie für einen kurzen Zeitraum abgeschafft um sie dann 1939 wieder einzuführen, da man es sich in den Kopf gesetzt hatte sich eine U-Boot-Flotte zuzulegen.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges übernahm der Bund die Schaumweinsteuer! Man könnte hier Traditionspflege vermuten, aber vielmehr sah man wohl in ihr eine etablierte Form der Zusatzeinahmen, die es zu wahren hieß.
Bis zum heutigen Tage fließen von jeder 0,75 Flasche Schaumwein 1,02 Euro in den Staatssäckel.
Dies wirft wiederum die Frage nach der Qualität der Schaumweine auf. Kosten doch manche Schaumweine im Einzelhandel deutlich unter 4 Euro, so sind zum einen der Abschlag im Einkauf für den Grosshandel abzuziehen, Flasche, Verpackung bzw. Etikettierung, natürlich der Weinhaltige Inhalt, die Herstellungs- und Transportkosten und natürlich die Steuer. Was am Schluss bleibt sind Centbeträge als Reingewinn. Ob dieser Schaumwein allerdings immer noch als Ausdruck von Lebensfreude und Kultiviertheit taugt, bleibt stark anzuzweifeln.
Was die Schaumweinsteuer und die U-Bootflotte betrifft, ist eines klar:
Die Steuer bleibt und die U-Bootflotte modert weiter auf dem Meeresgrund vor sich hin!
Im übrigen gibt es auch eine Weinsteuer, diese ist allerdings auf null gesetzt und kann jederzeit ohne grosse Mühen animiert werden.
Man bedenke nur die brachliegenden Mehreinnahmen für den Bund!?!
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